Leasingübernahme – Bestehenden Vertrag einfach übernehmen

Das Fahrzeugleasing ist in der Regel Zeitraumbegrenzt. Die Leasingdauer beträgt meistens zwischen 12 und 48 Monaten. Während dieser Zeit ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen oder mit enormen Kosten verbunden. Wer dies umgehen möchte, kann durch eine Leasingübernahme das Leasingverhältnis frühzeitig beenden.

Leasingübernahme: Das verbirgt sich dahinter

Ein laufender und aktueller Leasingvertrag wird bei der sogenannten Leasingübernahme auf eine andere Person mit allen Konditionen übertragen. Dies bedeutet, die Person übernimmt nicht nur das Fahrzeug, sondern zeitgleich den Vertrag. Damit wird er neuer Vertragspartner bei der Bank und bezahlt die noch zu leistenden Leasingraten der Restlaufzeit.
Wer aus bestimmten Gründen den Leasingvertrag vorzeitig ohne hohen finanziellen Verlust beenden möchte, sollte sich mit der Leasingübernahme als Alternative zur Kündigung genauer beschäftigen und einfach einmal bei https://www.auto-leasing-boerse.de/ reinschauen.

Die Voraussetzungen für die Leasingübernahme

Wie der Vertrag an sich, ist eine Leasingübernahme an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese decken sich größtenteils mit den bereits bekannten Bedingungen für einen Abschluss eines neuen Leasingvertrages.

Bonität: Der neue Leasingnehmer unterzieht sich einer Bonitätsprüfung. Diese muss positiv ausfallen.
Einkommen: Neben der Bonität muss der neue Leasingnehmer sein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Dieses muss hoch genug ausfallen um die restlichen Leasingraten leisten zu können. Bei Gewerbetreibenden muss eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachgewiesen werden.
Arbeitsvertrag: Bei Privatkunden ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag sehr gut, um ein regelmäßiges Einkommen vorzuweisen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ebenso möglich, wenn es über die gesamte Restlaufzeit hinweg besteht.
Gewerbe: Gewerbekunden werden nur akzeptiert wenn das Gewerbe bereits seit sechs Monaten besteht und die Betriebswirtschaftliche Auswertung vorliegt. Anhand derer erhält die Bak Informationen zu der Firmen-Ertragslage.

Werden alle notwendigen oben aufgeführten Auflagen erfüllt, ist eine Umschreibung jederzeit bei der Leasingbank möglich.

Schritt für Schritt – So funktioniert die Leasingübernahme

Mit nachfolgender Schritt für Schritt Anleitung funktioniert die Leasingübernahme ohne große Probleme.

1. Schritt: Kontaktaufnahme starten

Zu Beginn muss ein potenzieller Abnehmer für den Leasingvertrag und das Fahrzeug gefunden werden. Wurde erfolgreich ein Kontakt erstellt, gilt es die Eckdaten des Fahrzeuges und des Vertrages gemeinsam zu besprechen. Damit soll eine denkbare Ablehnung seitens der Leasingbank verhindert werden.

2. Schritt: Umschreibungskosten und Schadensklärung

Bevor es zur Leasingübernahme kommt, sollte ein Besichtigungstermin stattfinden. Im besten Falle lässt man das Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter auf Überprüfen. Zwar kostet ein Gutachten um die 120,00 Euro, jedoch ist man damit auf der sicheren Seite. Es werden alle Schäden im Innenraum, an der Karosserie, sowie der Kilometerstand genau dokumentiert.
Daneben sollte unbedingt die Kostenübernahme für das Umschreiben des Leasingvertrages geklärt werden. Da die Kosten unterschiedlich ausfallen, ist es Ratsam beim Leasinggeber vorab die Kosten abzufragen.

3. Schritt: Antrag Vertragsumschreibung und Bonitätsprüfung

Über die geplante Vertragsumschreibung muss die Leasingbank vom aktuellen Leasingnehmer informiert werden. Hierfür verfügen die Banken ein Formular. Mit diesem werden alle grundlegenden Daten wie Name, Vorname und Kundennummer sowie die Selbstauskunft des neuen Leasingnehmers erfragt. Mit den angegebenen Daten des neuen Leasingnehmers führt die Leasingbank eine Bonitätsprüfung durch und fällt daraufhin die Entscheidung für oder gegen eine Vertragsumschreibung.

4. Schritt: Vertragsumschreibung und Fahrzeug-Ummeldung

Nachdem die Bank grünes Licht gegeben hat, erfolgt die Vertragsumschreibung. Danach muss der neue Leasingnehmer lediglich das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt ummelden.